AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kugelmann Maschinenbau e.K.
Verkaufs-, Liefer-, Montage-, Service-, Reparatur- und Verbraucherbedingungen
Stand 27. Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind als einheitliches Masterdokument aufgebaut. Sie enthalten allgemeine Regelungen sowie besondere Abschnitte für Unternehmer, öffentliche Auftraggeber, Montage-, Service- und Reparaturleistungen sowie für Verbraucher. Die jeweils einschlägigen Regelungen gelten nur, soweit der betreffende Vertragstyp und die jeweilige Kundengruppe betroffen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Anbieter und Kontakt
2. Geltungsbereich, Kundengruppen und Vorrang individueller Vereinbarungen
3. Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
4. Preise, Preisänderungen und Nebenkosten
5. Zahlungsbedingungen, Skonto, Bonität und Sicherheiten
6. Lieferfristen, Selbstbelieferung, höhere Gewalt und Lieferhindernisse
7. Versand, Gefahrübergang, Teillieferungen und Annahmeverzug
8. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern
9. Technische Angaben, Mitwirkungspflichten und Einsatzvoraussetzungen
10. Technische Dokumentation, Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen
11. Bestimmungsgemäße Verwendung, Fremdeingriffe und Umbauten
12. Montage-, Service- und Inbetriebnahmeleistungen
13. Abnahme bei Werk-, Montage- und Inbetriebnahmeleistungen
14. Reparatur-, Prüf- und Fehlersuchleistungen
15. Ersatzteilretouren
16. Sonderanfertigungen, Sonderbeschaffungen und Projektabbruch
17. Gewährleistung gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern
18. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
19. Haftung
20. Export, Sanktionen, Zoll und internationale Lieferungen
21. Verbraucher, Fernabsatz und Liefergebiet
22. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
23. Muster-Widerrufsformular
24. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
1. Anbieter und Kontakt
Anbieter ist die Kugelmann Maschinenbau e.K., vertreten durch den Inhaber Josef Kugelmann, Gewerbepark 1-5, 87675 Rettenbach am Auerberg, Deutschland. E-Mail: office@kugelmann.com.
Soweit in diesen Bedingungen „Kugelmann“, „wir“, „uns“ oder „Anbieter“ verwendet wird, ist damit die Kugelmann Maschinenbau e.K. gemeint.
2. Geltungsbereich, Kundengruppen und Vorrang individueller Vereinbarungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Kugelmann, insbesondere für den Verkauf und die Lieferung von Maschinen, Anbaugeräten, Fahrzeugkomponenten, Streutechnik, Schneepflügen, Ersatzteilen, Zubehör, Handelsware sowie für Montage-, Service-, Inbetriebnahme-, Prüf-, Fehlersuch- und Reparaturleistungen.
Sie gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Hierzu zählen insbesondere gewerbliche Kunden, Einzelunternehmer, Händler, Werkstätten, Hausmeisterdienste, landwirtschaftliche Betriebe, OEM-Partner, Städte, Gemeinden, Landkreise, Bauhöfe, Straßen- und Autobahnverwaltungen sowie sonstige öffentliche Auftraggeber, soweit keine vorrangigen Vergabe- oder Vertragsbedingungen wirksam vereinbart sind.
Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese Bedingungen nur, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist und zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt insbesondere für schriftlich oder in Textform bestätigte Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung, in einem Rahmenvertrag oder in sonstigen Individualabreden.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsrichtlinien, Lieferantenportale, Compliance-Vorgaben oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kugelmann deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
Dies gilt auch dann, wenn Kugelmann in Kenntnis solcher Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt, Bestellungen annimmt, an elektronischen Beschaffungsplattformen teilnimmt, Auftragsbestätigungen versendet oder Zahlungen entgegennimmt.
Insbesondere führt weder die Nutzung von Lieferantenportalen, Vendor-Management-Systemen oder elektronischen Beschaffungsplattformen noch das Schweigen auf übermittelte Einkaufsbedingungen zu deren Anerkennung.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.“
3. Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
Angebote von Kugelmann sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Lieferung, durch Beginn der Leistungsausführung oder durch sonstige ausdrückliche Annahme zustande.
Technische Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchswerte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen bleiben zulässig, soweit sie die vertraglich vorausgesetzte Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen, technische Konzepte, Kalkulationen, Modelle, Entwürfe und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von Kugelmann und dürfen ohne vorherige Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Kugelmann ist zu technischen Änderungen berechtigt, soweit diese dem technischen Fortschritt, der Lieferfähigkeit, der Produktsicherheit oder der Verbesserung des Produkts dienen und dem Kunden zumutbar sind. Wesentliche Änderungen der vereinbarten Funktion, Sicherheit, Einsatzfähigkeit, Schnittstellen, Kompatibilität oder ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit bedürfen der Zustimmung des Kunden.
4. Preise, Preisänderungen und Nebenkosten
Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich Verpackung, Versand, Fracht, Versicherung, Montage, Inbetriebnahme, Reisekosten, Nebenkosten und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für Unternehmer und öffentliche Auftraggeber gilt: Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefer- oder Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate und erhöhen sich in dieser Zeit für Kugelmann wesentliche Kostenfaktoren, insbesondere Material-, Energie-, Transport-, Lohn-, Lieferanten-, Zoll- oder Abgabenkosten, kann eine angemessene Preisanpassung auf Basis nachweisbarer Mehrkosten verlangt werden. Die Preisanpassung ist auf die nachweisbaren Mehrkosten in angemessenem Umfang beschränkt und dem Kunden nachvollziehbar darzulegen.
Gegenüber Verbrauchern erfolgen Preisanpassungen nach Vertragsschluss nur, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig sind oder der Verbraucher ihnen nach gesonderter Information zustimmt.
Änderungen des Leistungsumfangs, nachträgliche technische Änderungen, Sonderwünsche, zusätzliche Freigaben, kundenseitige Verzögerungen oder unvollständige technische Angaben können zu Mehrkosten führen, die nach tatsächlichem Aufwand oder gesonderter Vereinbarung berechnet werden.
5. Zahlungsbedingungen, Skonto, Bonität und Sicherheiten
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich individuell vereinbart wurde. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.
Bei Erstkunden, Sonderanfertigungen, Sonderbeschaffungen, größeren Auftragsvolumina, kundenspezifischen Projekten, Zahlungsverzug, negativer Bonitätsentwicklung oder sonstigen erkennbaren wirtschaftlichen Risiken kann Kugelmann Vorkasse, Anzahlung, Sicherheitsleistung oder Lieferung Zug um Zug verlangen.
Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Kunden nach Vertragsschluss oder werden Umstände bekannt, die den Zahlungsanspruch gefährden können, ist Kugelmann berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen von angemessenen Sicherheiten, Vorauszahlung oder Zahlung offener Forderungen abhängig zu machen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Gegenüber Unternehmern gilt der gesetzliche Verzugszinssatz für Handelsgeschäfte.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und gesetzlich zwingend bestehen.
6. Lieferfristen, Selbstbelieferung, höhere Gewalt und Lieferhindernisse
Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Lieferfristen beginnen erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind, erforderliche Freigaben und Unterlagen vorliegen, vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Kugelmann haftet nicht für Verzögerungen, die auf nicht rechtzeitiger, nicht richtiger oder ausbleibender Selbstbelieferung beruhen, sofern ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde, Kugelmann die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und eine anderweitige Beschaffung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Ereignisse höherer Gewalt und vergleichbare unvorhersehbare oder nicht beherrschbare Ereignisse verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Energieengpässe, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Embargos, Sanktionen, Cyberangriffe, Epidemien, Pandemien sowie erhebliche Störungen bei Vorlieferanten.
Dauert ein solches Hindernis nicht nur vorübergehend an und wird die Leistungserbringung dadurch unzumutbar, sind beide Parteien nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
7. Versand, Gefahrübergang, Teillieferungen und Annahmeverzug
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Gefahr geht in diesen Fällen spätestens mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer, Paketdienst oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gefahrtragungsregeln.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist Kugelmann berechtigt, Ersatz der dadurch entstehenden Mehraufwendungen, insbesondere Lager-, Transport-, Personal- und Organisationskosten, zu verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Kugelmann. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung des jeweiligen Saldos.
Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist und kein Sicherungsfall vorliegt. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Verfügung zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von Kugelmann unzulässig.
Der Kunde tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer an Kugelmann ab. Kugelmann nimmt die Abtretung an.
Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Kugelmann wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder sonstige Umstände eintreten, die die Forderung von Kugelmann gefährden.
Im Sicherungsfall hat der Kunde auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und Schuldner mitzuteilen, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen, Unterlagen herauszugeben und den Drittschuldnern die Abtretung offenzulegen.
Wird Vorbehaltsware verarbeitet, verbunden oder vermischt, erfolgt dies für Kugelmann als Hersteller im Sinne der Sicherungsabrede, ohne dass Kugelmann hieraus verpflichtet wird. Kugelmann erwirbt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen hat der Kunde auf das Eigentum beziehungsweise die Rechte von Kugelmann hinzuweisen und Kugelmann unverzüglich zu informieren.
Kugelmann verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt bei Kugelmann.
Bestehen Factoring-, Globalzessions-, verlängerte Eigentumsvorbehalts- oder sonstige Abtretungsbeschränkungen zugunsten Dritter, hat der Kunde Kugelmann vor Vertragsschluss hierüber zu informieren.
9. Technische Angaben, Mitwirkungspflichten und Einsatzvoraussetzungen
Der Kunde hat alle für Auslegung, Angebot, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Betrieb relevanten technischen und organisatorischen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu zählen insbesondere Fahrzeugdaten, Achslasten, zulässige Gesamtgewichte, Radstände, Aufbaukonfigurationen, vorhandene Anbauplatten, hydraulische und elektrische Schnittstellen, Steuerungssysteme, Freigaben, Einsatzbedingungen, verwendete Trägerfahrzeuge und sonstige relevante technische Randbedingungen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Angaben zutreffend sind und dass die vorgesehenen Einsatzbedingungen, Fahrzeuge und Schnittstellen für die bestellte Lieferung oder Leistung geeignet sind, soweit Kugelmann diese Umstände nicht ausdrücklich geprüft und schriftlich bestätigt hat.
Für Schäden, Verzögerungen, Mehrkosten, Funktionsstörungen, Zulassungsprobleme oder technische Einschränkungen, die auf falschen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen, haftet Kugelmann nicht, soweit gesetzlich zulässig.
10. Technische Dokumentation, Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen
Der Kunde hat vor Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur die jeweils einschlägigen Betriebs-, Bedienungs-, Wartungs-, Sicherheits- und Montagehinweise zu beachten und an eigenes Personal, Betreiber und sonstige Nutzer weiterzugeben. Der Kunde ist zudem für die ordnungsgemäße Unterweisung seines Personals, die Prüfung der Eignung des konkreten Einsatzes sowie die Einhaltung der ihn treffenden Betreiberpflichten verantwortlich.
Technische Unterlagen können dem Kunden in Papierform, elektronisch, per E-Mail oder über die Internetseite von Kugelmann bereitgestellt werden. Gesetzlich zwingende Anforderungen an Form, Sprache und Inhalt der Bereitstellung bleiben unberührt.
Sicherheitsrelevante Informationen werden in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Form bereitgestellt. Soweit Produkte Verbraucherprodukte im Sinne einschlägiger Produktsicherheitsvorschriften sind, bleiben die hierfür geltenden Informations-, Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen unberührt.
Die öffentliche Bereitstellung von Unterlagen auf der Internetseite von Kugelmann entbindet den Kunden nicht davon, die jeweils für Produkt und Einsatzfall maßgeblichen Unterlagen vor Inbetriebnahme zu prüfen und zu beachten.
11. Bestimmungsgemäße Verwendung, Fremdeingriffe und Umbauten
Die gelieferten Produkte dürfen nur bestimmungsgemäß, fachgerecht und unter Beachtung der technischen Dokumentation, Sicherheitsvorgaben, Wartungsintervalle und gesetzlichen Vorschriften verwendet werden.
Eine Verwendung außerhalb der vorgesehenen Einsatzbedingungen, Überlastung, unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung, Nutzung trotz erkennbarer Mängel oder Betrieb mit ungeeigneten Trägerfahrzeugen erfolgt auf Risiko des Kunden.
Eigenmächtige Änderungen, Umbauten, Nachrüstungen, Reparaturen durch Dritte, Eingriffe in Elektrik, Elektronik, Hydraulik, Steuerung, Sensorik, Software oder Parametrierung sowie die Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile oder Komponenten erfolgen auf Risiko des Kunden.
Für Schäden, Funktionsstörungen, Sicherheitsrisiken, Folgeschäden oder Zulassungsprobleme haftet Kugelmann nicht, soweit diese auf solchen Fremdeingriffen, Eigenumbauten oder nicht freigegebenen Komponenten beruhen und eine Haftungsbegrenzung gesetzlich zulässig ist.
12. Montage-, Service- und Inbetriebnahmeleistungen
Für Montage-, Service- und Inbetriebnahmeleistungen gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug oder System zum vereinbarten Termin zugänglich, technisch vorbereitet, in sicherem Zustand und für die Durchführung der Arbeiten geeignet ist. Er hat einen sachkundigen Ansprechpartner bereitzustellen und erforderliche Informationen, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig vorzulegen.
Der Kunde hat für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen. Dies umfasst insbesondere geeignete Stellflächen, ausreichenden Zugang, Beleuchtung, Schutz vor Witterung soweit erforderlich, Arbeitsschutzbedingungen sowie die Möglichkeit, die Arbeiten fachgerecht und gefahrlos auszuführen.
Wartezeiten, Zusatzaufwände, wiederholte Anfahrten, Verzögerungen, Abbrüche und sonstige Mehraufwendungen, die auf fehlende Vorbereitung, falsche Angaben, fehlenden Zugang, Sicherheitsmängel, Fremdumbauten oder sonstige kundenseitige Umstände zurückzuführen sind, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Kugelmann ist berechtigt, Arbeiten aus Sicherheitsgründen, bei technischer Unmöglichkeit, bei fehlenden Voraussetzungen, bei erkennbaren Gefahren oder bei fehlender Mitwirkung des Kunden abzubrechen oder auszusetzen. Die bis dahin entstandenen Aufwendungen sind zu vergüten.
13. Abnahme bei Werk-, Montage- und Inbetriebnahmeleistungen
Soweit Leistungen abnahmefähig sind, hat der Kunde die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Kugelmann kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert und Kugelmann den Kunden bei Fristsetzung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
Die Abnahme gilt außerdem als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt, das Produkt in Betrieb nimmt oder gegenüber Kugelmann ausdrücklich freigibt, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
Teilabnahmen sind zulässig, soweit abgeschlossene Teilleistungen selbstständig nutzbar oder prüfbar sind.
14. Reparatur-, Prüf- und Fehlersuchleistungen
Reparatur-, Prüf- und Fehlersuchleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zeigen sich während der Arbeiten zusätzliche Schäden, verdeckte Mängel, Fremdursachen oder weiterer Reparaturbedarf, wird Kugelmann den Kunden informieren, soweit dies nach Art und Umfang der Arbeiten erforderlich und möglich ist.
Fehlersuche ist auch dann zu vergüten, wenn kein Fehler festgestellt wird, die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von Kugelmann liegt oder der Fehler auf Fremdeingriffe, Bedienung, Verschleiß, mangelhafte Wartung oder ungeeignete Einsatzbedingungen zurückzuführen ist.
Ersetzte Teile bleiben Eigentum des Kunden, sofern nicht ausdrücklich ein Austausch-, Pfand-, Gutschrift- oder Rückgabemodell vereinbart ist oder gesetzliche Vorschriften etwas anderes erfordern.
Wird ein reparierter oder zur Abholung bereitgestellter Gegenstand trotz Aufforderung nicht abgeholt oder angenommen, kann Kugelmann angemessene Lagerkosten berechnen.
15. Ersatzteilretouren
Ein Anspruch auf Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ersatzteile besteht gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern nicht.
Rücknahmen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von Kugelmann im Rahmen einer freiwilligen Kulanzprüfung. Eine Zustimmung zur Rücknahme in einem Einzelfall begründet keinen Anspruch für künftige Fälle.
Voraussetzung einer Rücknahme kann insbesondere sein, dass die Ware unbenutzt, unbeschädigt, nicht verbaut, vollständig und in wirtschaftlich verwertbarem Zustand ist.
Kugelmann kann Prüf-, Bearbeitungs-, Wiedereinlagerungs-, Transport- und sonstige mit der Rücknahme verbundene Kosten berechnen oder vom Gutschriftsbetrag abziehen.
Von einer Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere Sonderbeschaffungen, kundenspezifische Teile, speziell angefertigte Teile, elektrische oder elektronische Komponenten nach Einbau oder Öffnung, beschädigte, gebrauchte oder nicht mehr wirtschaftlich verwertbare Teile.
16. Sonderanfertigungen, Sonderbeschaffungen und Projektabbruch
Bei kundenspezifischen Fertigungen, Sonderlösungen, projektbezogenen Konstruktionen, individuellen Anpassungen, Sonderlackierungen, speziell beschafften Komponenten oder sonstigen auf Kundenwunsch veranlassten Sonderleistungen besteht nach Vertragsschluss kein freies Stornierungsrecht.
Beendet der Kunde den Vertrag, storniert er den Auftrag, verzögert er das Projekt erheblich oder schafft er die Voraussetzungen für die Leistung nicht, kann Kugelmann die bis dahin erbrachten Leistungen, Planungs-, Konstruktions-, Beschaffungs-, Fertigungs- und Montageaufwendungen sowie bereits beschafftes oder bestelltes Material berechnen.
Nicht anderweitig wirtschaftlich verwertbare Teile, Komponenten, Sonderbeschaffungen und kundenspezifische Leistungen sind in voller Höhe zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Kugelmann wird sich ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwertung nach den gesetzlichen Grundsätzen anrechnen lassen.
17. Gewährleistung gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern
Für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den nachfolgenden Maßgaben, soweit keine vorrangigen individuell vereinbarten oder vergaberechtlichen Regelungen eingreifen.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.
Bei berechtigten Mängeln leistet Kugelmann nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Wahl erfolgt unter Berücksichtigung der Art des Mangels, der Zumutbarkeit und der gesetzlichen Grenzen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen zwölf Monate ab Ablieferung beziehungsweise, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig und keine vorrangigen Individualvereinbarungen bestehen.
Keine Mängelansprüche bestehen, soweit der Mangel auf natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Verwendung, Überlastung, mangelnder Wartung, Fremdumbauten, Fremdreparaturen, Eingriffen Dritter, falschen Kundendaten, ungeeigneten Einsatzbedingungen oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch beruht.
Rückgriffsansprüche und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Einschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit sie gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig sind.
Für gebrauchte Waren kann im Einzelfall eine gesetzlich zulässige Verkürzung der Verjährungsfrist gesondert vereinbart werden. Eine solche Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder sonstiger zwingender Haftung.
19. Haftung
Kugelmann haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kugelmann nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder sonstige reine Vermögensschäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von Kugelmann.
20. Export, Sanktionen, Zoll und internationale Lieferungen
Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands hat der Kunde die jeweils anwendbaren Export-, Import-, Zoll-, Steuer-, Zulassungs-, Registrierungs- und Betriebsvorschriften im Bestimmungsland zu beachten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass keine nationalen, europäischen oder internationalen Exportkontrollvorschriften, Embargos, Sanktionen oder sonstigen rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Verzögerungen oder Leistungshemmnisse aufgrund solcher Vorschriften begründen keine Schadensersatzansprüche gegen Kugelmann, soweit Kugelmann diese nicht zu vertreten hat.
Der Kunde darf gelieferte Produkte nicht in Länder, an Personen oder für Zwecke weiterliefern oder verwenden, wenn dies gegen Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargovorschriften verstößt.
21. Verbraucher, Fernabsatz und Liefergebiet
Lieferungen an Verbraucher erfolgen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands und Österreichs. Lieferungen an Verbraucher in andere Staaten erfolgen nur nach gesonderter individueller Vereinbarung.
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern, insbesondere bei telefonischer Bestellung, Bestellung per E-Mail oder vergleichbaren Kommunikationsmitteln, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherinformationen und das gesetzliche Widerrufsrecht, soweit kein gesetzlicher Ausschluss besteht.
Für einen künftigen Online-Shop gelten zusätzlich die dann gesondert bereitzustellenden gesetzlichen Informationen und Anforderungen an den elektronischen Bestellprozess.
22. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Bei einem Kaufvertrag über Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Bei einem Vertrag über mehrere Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt wurden und getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.
Bei einem Vertrag über Dienstleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Kugelmann Maschinenbau e.K., Gewerbepark 1-5, 87675 Rettenbach am Auerberg, Deutschland, E-Mail: office@kugelmann.com, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief oder per E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Bei Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben paketversandfähige Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Bei nicht paketversandfähiger Ware werden Ihnen die voraussichtlichen Rücksendekosten vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt, soweit ein Widerrufsrecht besteht.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Besondere Hinweise zu Dienstleistungen
Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
23. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht vorgeschrieben.
An Kugelmann Maschinenbau e.K., Gewerbepark 1-5, 87675 Rettenbach am Auerberg, Deutschland, E-Mail: office@kugelmann.com
Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am / erhalten am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:
Datum:
24. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Für sämtliche Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Kempten, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungsort gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Kugelmann. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.